Seit dem 2. August 2026 gilt ein weiterer wichtiger Teil des europäischen AI Acts. Künstliche Intelligenz wird dadurch nicht verboten oder eingeschränkt. Sie soll vor allem transparenter werden.
Wer künftig mit KI arbeitet, muss in bestimmten Fällen offenlegen, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Das betrifft Bilder, Videos, Audioaufnahmen und teilweise auch Texte.
Die große Frage lautet: Reicht das aus, um Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken?
Mehr Transparenz statt weniger KI
Die Europäische Union verfolgt mit der neuen Regelung ein klares Ziel. Artikel 50 der KI-Verordnung (EU AI Act)
Menschen sollen erkennen können, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren. Das betrifft beispielsweise Chatbots, täuschend echte Bildmontagen oder Videos, in denen Personen scheinbar Dinge sagen oder tun, die niemals passiert sind.
Die Kennzeichnung soll Manipulation erschweren Nutzenden helfen, Inhalte besser einzuordnen. Der Einsatz von KI bleibt weiterhin erlaubt. Er soll lediglich nachvollziehbarer werden.
Wann muss KI gekennzeichnet werden?
Nicht jeder KI-generierte Inhalt fällt automatisch unter die Kennzeichnungspflicht.
Besonders relevant wird sie in drei Bereichen:
- Deepfakes, also künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Bilder, Videos oder Audiodateien realer Personen oder Ereignisse.
- KI-generierte Inhalte von öffentlichem Interesse, wenn sie ohne angemessene menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
- Anbieter bestimmter KI-Systeme müssen ihre erzeugten Inhalte zusätzlich technisch, also maschinenlesbar, kennzeichnen.
Wer hingegen privat ein KI-Bild auf Instagram veröffentlicht oder mit Midjourney ein Fantasy-Motiv erstellt, muss dieses in der Regel nicht kennzeichnen. Für Kunst, Satire oder fiktionale Werke gelten ebenfalls Ausnahmen. Allerdings soll auch hier transparent gemacht werden, dass KI verwendet wurde. Die Kennzeichnung muss dabei nicht direkt im Bild sichtbar sein.
Wie soll eine Kennzeichnung aussehen?
Eine einheitliche Lösung gibt es bislang nicht.
Die EU-Kommission hat jedoch einen Praxisleitfaden veröffentlicht, der Unternehmen Orientierung geben soll.

Empfohlen werden unter anderem:
- Bilder: Ein Hinweis wie „KI-generiert“ oder „KI-modifiziert“, gut sichtbar am Bildrand.
- Videos: Eine Kennzeichnung zu Beginn sowie während des Videos oder in regelmäßigen Abständen.
- Audio: Ein gesprochener Hinweis gleich zu Beginn.
- Texte: Eine Kennzeichnung oberhalb oder in unmittelbarer Nähe der Überschrift.
Diese Empfehlungen sind rechtlich zwar nicht verbindlich. Sie dürften jedoch als Orientierung für Behörden dienen.
Hohe Strafen – aber wie streng wird kontrolliert?
Der AI Act sieht empfindliche Sanktionen vor. Je nach Art des Verstoßes können Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Ob die Transparenzpflichten ähnlich konsequent kontrolliert werden wie die DSGVO, wird sich allerdings erst in den kommenden Jahren zeigen.
Denn eines bleibt offensichtlich: KI entwickelt sich schneller als jede Regulierung. Schon heute lassen sich viele Inhalte kaum noch von echten Aufnahmen unterscheiden.
Reicht eine Kennzeichnung überhaupt aus?
Genau hier beginnt die eigentliche Herausforderung. Eine Kennzeichnung funktioniert nur dann, wenn sie ehrlich gesetzt wird. Wer bewusst täuschen möchte, wird sich vermutlich auch künftig kaum an Transparenzregeln halten. Viele Fachleute sehen deshalb die Zukunft weniger in der Kennzeichnung künstlicher Inhalte als vielmehr im Nachweis echter Inhalte.
Die Gegenbewegung: Echtheit statt KI erkennen
Während der AI Act KI-Inhalte sichtbar machen möchte, arbeiten zahlreiche Unternehmen bereits an der umgekehrten Idee. Nicht die künstlichen Inhalte sollen im Mittelpunkt stehen, sondern die echten. Ein wichtiger Standard dafür heißt C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity).
Die Idee dahinter ist einfach: Bereits beim Fotografieren oder Filmen erhält eine Aufnahme eine digitale Signatur. Diese dokumentiert verschlüsselt, wer die Aufnahme erstellt hat, wann sie entstanden ist, welche Software verwendet wurde, und welche Bearbeitungsschritte später erfolgt sind. Wird das Bild anschließend verändert, verliert diese Signatur ihre Gültigkeit oder dokumentiert jede Änderung nachvollziehbar. Der Standard wird bereits von Unternehmen wie Adobe, Microsoft, BBC, Nikon, Canon und vielen weiteren unterstützt. Noch ist die Technik hauptsächlich im professionellen Umfeld verbreitet. Langfristig könnte sie jedoch auch auf Smartphones zum Standard werden.
Vielleicht erleben wir deshalb künftig zwei verschiedene Kennzeichnungen: Eine für KI-generierte Inhalte und eine für nachweislich authentische Inhalte. Das könnte langfristig deutlich mehr Vertrauen schaffen als reine Warnhinweise.
Mein Fazit
Ich werde meine KI-generierten Inhalte weiterhin offen kennzeichnen. Auch dort, wo ich als Privatperson rechtlich nicht dazu verpflichtet bin. Nicht, weil ich künstliche Intelligenz problematisch finde. Ganz im Gegenteil. KI ist für mich längst ein fester Bestandteil kreativer Arbeit.
Transparenz schafft jedoch Vertrauen. Und genau dieses Vertrauen wird in einer Zeit immer wichtiger, in der täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen innerhalb weniger Minuten entstehen können. Besonders kritisch sehe ich die zunehmende Verbreitung gezielt manipulierter Inhalte. Wenn Desinformation, Wissenschaftsfeindlichkeit oder politische Propaganda mit Hilfe von KI noch glaubwürdiger wirken, betrifft das uns alle.
Eine funktionierende Demokratie lebt davon, dass Menschen Informationen einordnen und sich eine eigene Meinung bilden können. Dafür braucht es nachvollziehbare Quellen, Medienkompetenz und Offenheit über den Einsatz künstlicher Intelligenz.
Die neuen EU-Regeln werden dieses Problem nicht vollständig lösen. Sie sind aber ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung.
Weiterführende Informationen
EU AI Act
Artikel 50 der KI-Verordnung
EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
C2PA

